Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Künstlerbuchungen von „Kevin Neon“

vertreten durch: Neonproduktion UG (Haftungsbeschränkt)

99768 Harztor – Deutschland

E-Mail: office@neonproduktion.de
Webseite: www.neonproduktion.de / www.kevinneon.de

Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Buchungen und Vereinbarungen 

über künstlerische Leistungen von Kevin Neon.

Sie gelten insbesondere für Live-Auftritte, Gesangsauftritte, Bühnenprogramme, Moderationen, Showeinlagen, Autogrammstunden, Meet & Greets sowie vergleichbare künstlerische Leistungen.

Diese AGB gelten ausschließlich für die Buchung des Künstlers Kevin Neon und nicht für Musikproduktionen, Studioleistungen, technische Dienstleistungen oder die vollständige Organisation von Veranstaltungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch die Neonproduktion UG bestätigt wurden.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:

Kevin Neon

vertreten durch: Neonproduktion UG (Haftungsbeschränkt)

An der Burg 3

99768 Harztor

Deutschland

Der Künstler tritt unter dem Künstlernamen Kevin Neon auf.

Die Neonproduktion UG ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistung Begleitpersonen, Techniker, Fahrer, Management, Betreuungspersonen oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dies für die Durchführung der Buchung erforderlich oder zweckmäßig ist.

3. Angebote und Vertragsschluss

Angebote der Neonproduktion UG sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande durch eine schriftliche Annahme des Angebots, eine Buchungsbestätigung, eine E-Mail-Bestätigung, einen unterzeichneten Vertrag oder eine sonstige eindeutige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien.

Auch eine Bestätigung per E-Mail oder vergleichbarer schriftlicher Kommunikation kann verbindlich sein, wenn die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Künstler, Termin, Veranstaltungsort, Leistungsumfang und Vergütung vereinbart wurden.

Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

4. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Buchungsbestätigung.

Die künstlerische Leistung umfasst ausschließlich den vereinbarten Auftritt oder die vereinbarte Mitwirkung von Kevin Neon im vereinbarten Umfang.

Dazu können je nach Vereinbarung gehören:

Live-Gesangsauftritt,
Showprogramm,
Moderation,
kurze Bühnenpräsenz,
Autogrammstunde,
Meet & Greet,
Presse- oder Fototermin im Zusammenhang mit dem Auftritt.

Nicht automatisch Bestandteil der Buchung sind insbesondere:

Bühne, Tonanlage, Lichtanlage, Videotechnik, Stromversorgung, Veranstaltungstechnik, GEMA-Anmeldung, behördliche Genehmigungen, Sicherheitsdienst, Veranstaltungsversicherung, Catering, Hotel, Anreise, zusätzliche Proben, weitere Auftritte, Sonderwünsche oder längere Anwesenheitszeiten.

Diese Leistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung und trägt die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Durchführung.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Voraussetzungen zu schaffen, die für einen sicheren und professionellen Auftritt von Kevin Neon erforderlich sind.

Dazu gehören insbesondere:

eine geeignete und sichere Auftrittsfläche,
eine funktionierende und angemessene Tonanlage,
ausreichende Stromversorgung,
ein Ansprechpartner vor Ort,
ausreichend Zeit für Ankunft, Vorbereitung und Soundcheck,
ein sicherer Zugang zur Bühne,
eine geschützte Umkleide- oder Aufenthaltsmöglichkeit,
angemessener Schutz vor Wetter, Sonne, Regen, Sturm und Kälte,
sowie die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Veranstaltung ordnungsgemäß angemeldet und genehmigt ist.

6. Technik, Bühne und Sicherheit

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Auftraggeber die für den Auftritt erforderliche Veranstaltungstechnik.

Die Technik muss dem vereinbarten Auftritt angemessen sein und sich in einem sicheren, professionellen und funktionstüchtigen Zustand befinden.

Bei Open-Air-Veranstaltungen muss der Auftrittsbereich ausreichend gegen Witterung geschützt sein. Dies gilt insbesondere bei Regen, Sturm, Gewitter, direkter Sonneneinstrahlung, starker Hitze oder Kälte.

Kevin Neon beziehungsweise die Neonproduktion UG ist berechtigt, den Auftritt zu unterbrechen, zu verschieben oder abzusagen, wenn eine Gefahr für Künstler, Team, Publikum, Technik oder Dritte besteht.

Dies gilt insbesondere bei technischer Unsicherheit, gefährlichen Bühnenverhältnissen, fehlender Stromsicherheit, Unwetter, aggressivem Publikum, unzureichendem Sicherheitskonzept oder sonstigen Gefahrenlagen.

Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, wenn die Nichtdurchführung, Unterbrechung oder Verkürzung des Auftritts auf Umständen beruht, die aus dem Verantwortungs- oder Risikobereich des Auftraggebers stammen.

7. Vergütung und Zahlung

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Buchungsbestätigung.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

Die Neonproduktion UG ist berechtigt, eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, ist die Neonproduktion UG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung bis zum Zahlungseingang zu verweigern.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

8. Anreise, Hotel und Nebenkosten

Anreise, Fahrtkosten, Hotelübernachtungen, Parkgebühren, Verpflegung, zusätzliche Wartezeiten oder sonstige Nebenkosten sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Andernfalls werden diese Kosten zusätzlich berechnet.

Bei Veranstaltungen mit weiter Anreise oder später Rückreise kann eine angemessene Hotelübernachtung für Kevin Neon und gegebenenfalls eine Begleitperson oder ein Teammitglied erforderlich sein.

Die genaue Regelung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

9. Stornierung durch den Auftraggeber

Eine Stornierung durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform.

Sofern nicht individuell anders vereinbart, gelten bei Stornierung einer verbindlichen Buchung folgende Ausfallhonorare:

bis 60 Tage vor Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Vergütung,
bis 30 Tage vor Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Vergütung,
bis 14 Tage vor Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Vergütung,
ab 7 Tage vor Veranstaltung oder bei Ausfall am Veranstaltungstag: 100 % der vereinbarten Vergütung.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der Neonproduktion UG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Neonproduktion UG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Bereits entstandene Kosten, insbesondere für Anreise, Hotel, Vorbereitung, Personal, Management, Werbung, Proben oder sonstige Aufwendungen, sind unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung vollständig zu ersetzen.

10. Verlegung der Veranstaltung

Eine Verlegung der Veranstaltung ist nur mit Zustimmung der Neonproduktion UG möglich.

Die Neonproduktion UG ist nicht verpflichtet, einem Ersatztermin zuzustimmen.

Wird einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart, bleibt der ursprüngliche Vertrag grundsätzlich bestehen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

Entstehen durch die Verlegung zusätzliche Kosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

Kann kein Ersatztermin gefunden werden, gelten die Regelungen zur Stornierung entsprechend.

11. Ausfall durch Krankheit oder höhere Gewalt

Kann Kevin Neon den Auftritt aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Naturereignissen, Verkehrsstörungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen nicht durchführen, wird die Neonproduktion UG den Auftraggeber unverzüglich informieren.

In einem solchen Fall bemühen sich beide Parteien um eine angemessene Lösung, insbesondere um einen Ersatztermin.

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Neonproduktion UG.

Bereits erbrachte Leistungen oder entstandene Kosten können anteilig berechnet werden.

12. Wetterrisiko bei Open-Air-Veranstaltungen

Das Wetterrisiko trägt grundsätzlich der Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig geeignete Schutzmaßnahmen für Künstler, Team, Technik und Publikum zu treffen.

Kann der Auftritt aufgrund von Wetterbedingungen nicht stattfinden, obwohl Kevin Neon leistungsbereit war, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, sofern die Ursache aus dem Risikobereich der Veranstaltung stammt.

Dies gilt insbesondere, wenn kein ausreichender Wetterschutz, keine geeignete Ausweichmöglichkeit oder keine sichere Durchführung gewährleistet ist.

13. GEMA, KSK und sonstige Abgaben

Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Anmeldung und Zahlung von GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgabe, behördlichen Gebühren, Genehmigungen und sonstigen veranstaltungsbezogenen Abgaben verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Dies gilt insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen, Stadtfesten, Vereinsveranstaltungen, Firmenveranstaltungen, privaten Feiern mit öffentlichem Charakter sowie sonstigen Veranstaltungen mit Musiknutzung.

14. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen des Auftritts sind nur im üblichen privaten Rahmen oder nach vorheriger Absprache gestattet.

Eine kommerzielle Nutzung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Ausstrahlung, Live-Übertragung oder Weitergabe von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Neonproduktion UG.

Die Neonproduktion UG ist berechtigt, eigenes Bild-, Ton- und Videomaterial der Veranstaltung zu erstellen oder erstellen zu lassen und dieses für Eigenwerbung, Social Media, Presse, Webseite, Showreel und Marketingzwecke zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass hierfür erforderliche Rechte und Einwilligungen, insbesondere von Gästen, Mitarbeitern, Mitwirkenden und Dritten, eingeholt werden, soweit dies erforderlich ist.

15. Werbung mit Kevin Neon

Die Werbung mit dem Namen, Künstlernamen, Bild, Logo, Musik, Videos oder sonstigen Kennzeichen von Kevin Neon ist nur im Zusammenhang mit der vereinbarten Veranstaltung gestattet.

Werbematerialien, Plakate, Flyer, Social-Media-Grafiken, Pressemitteilungen oder Anzeigen müssen Kevin Neon korrekt und angemessen darstellen.

Die Neonproduktion UG kann verlangen, dass fehlerhafte, irreführende, rufschädigende oder unangemessene Werbung geändert oder entfernt wird.

Eine Nutzung des Namens oder Bildes von Kevin Neon über die vereinbarte Veranstaltung hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.

16. Ablauf, Zeiten und Verspätungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vereinbarten Ablauf, die Auftrittszeit und alle organisatorischen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.

Änderungen des Ablaufs oder der Auftrittszeit sind nur nach Absprache möglich.

Kommt es aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, zu Verzögerungen, Wartezeiten oder einer Verkürzung des Auftritts, bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen.

Zusätzliche Wartezeiten oder kurzfristige Änderungen können gesondert berechnet werden.

17. Verhalten des Publikums und Abbruchrecht

Der Auftraggeber ist für die Sicherheit von Kevin Neon, seinem Team und dem Publikum verantwortlich.

Bei Bedrohungen, Beleidigungen, Diskriminierung, tätlichen Angriffen, gefährlichem Verhalten, unzureichender Sicherheit oder sonstigen unzumutbaren Umständen ist Kevin Neon beziehungsweise die Neonproduktion UG berechtigt, den Auftritt abzubrechen oder nicht zu beginnen.

Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen, sofern die Umstände aus dem Verantwortungs- oder Risikobereich des Auftraggebers stammen.

18. Haftung

Die Neonproduktion UG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Neonproduktion UG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgefallene Umsätze, Imageverluste oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Schäden, die durch den Auftraggeber, Gäste, Veranstaltungsbesucher, Dienstleister, Technik, mangelhafte Bühnen, fehlende Sicherung oder äußere Umstände entstehen, haftet die Neonproduktion UG nicht.

19. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für Schäden an Eigentum, Kleidung, Technik, Fahrzeugen, Tonträgern, Requisiten oder sonstigen Gegenständen von Kevin Neon, der Neonproduktion UG oder des mitwirkenden Teams, wenn diese Schäden durch den Auftraggeber, dessen Gäste, Mitarbeiter, Dienstleister oder sonstige der Veranstaltung zuzurechnende Personen verursacht werden.

Dies gilt insbesondere bei Beschädigung, Diebstahl, Vandalismus, unsachgemäßem Umgang, fehlender Sicherung oder unzureichender Beaufsichtigung.

20. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Webseite.

21. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.

Ein Widerrufsrecht kann jedoch ausgeschlossen sein oder vorzeitig erlöschen, wenn es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

Dies betrifft insbesondere Künstlerbuchungen, Auftritte, Shows, Moderationen, Meet & Greets oder sonstige terminbezogene Leistungen.

22. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Neonproduktion UG.

23. Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor.

Diese AGB dienen als allgemeine Grundlage für Künstlerbuchungen und Live-Auftritte von Kevin Neon.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen